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   VGH Hessen, 15.10.2004 - 3 N 127/03   

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https://dejure.org/2004,7097
VGH Hessen, 15.10.2004 - 3 N 127/03 (https://dejure.org/2004,7097)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.10.2004 - 3 N 127/03 (https://dejure.org/2004,7097)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 3 N 127/03 (https://dejure.org/2004,7097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 1 Abs 3 S 2 BauGB, § 1 Abs 5 BauGB, § 5 Abs 1 S 1 BauNVO
    Heranrückende Wohnbebauung an Schweinezuchtbetrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen fehlender Erforderlichkeit; Verletzung des drittschützenden Abwägungsgebots; Gebot der Typenkonformität; Verletzung des planerischen Abwägungsgebotes; Umfang der gerichtlichen Kontrolle der planerischen Abwägung; ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; VDI-Richtlinie 3471

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Bebauungsplan, Dorfgebiet, Edikettenschwindel, Normenkontrolle, Schweinezucht, Wohngebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeitsmerkmale eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 126 (Ls.)
  • BauR 2005, 907 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 197 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 17.09.2002 - 4 N 2842/98

    Dorfgebiet - Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2004 - 3 N 127/03
    Zu den abwägungserheblichen Belangen gehört auch das Interesse eines emittierenden landwirtschaftlichen Betriebes, dass in seiner unmittelbaren Nähe keine Wohnbebauung entsteht, bei deren Verwirklichung mit immissionsschutzrechtlichen Anordnungen gerechnet werden muss (Hess. VGH, U. v. 17.09.2002 - 4 N 2842/98 - Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Stand: November 2001, § 10 Rn. 572, Stichwort: Landwirt, m. w. N.).

    Die Ansiedlung landwirtschaftlicher Wirtschaftsstellen war nicht wirklich gewollt und auch sonst kein Bedarf dafür angemeldet worden (vgl. dazu Hess. VGH, U. v. 17.09.2002 - 4 N 2842/98 -).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2004 - 3 N 127/03
    Ein Antragsteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, U. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - NJW 1999, 592).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2004 - 3 N 127/03
    Aus dem Erforderlichkeitsmerkmal lässt sich indes nicht ableiten, dass bauplanerische Festsetzungen nur zulässig sind, wenn sie zur Bewältigung einer bauplanungsrechtlichen Problemlage unentbehrlich oder gar zwingend geboten sind; vielmehr ist die Gemeinde schon dann zur Planung befugt, wenn sie hierfür hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange ins Feld führen kann (BVerwG, B. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - BauR 1999, 1136 ).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2004 - 3 N 127/03
    Ausreichend ist eine Planung, die von einem bodenrechtlich begründeten Konzept getragen ist und nach den Maßstäben des § 1 Abs. 5 und 6 BauGB nicht von vornherein als undurchführbar erscheint, somit vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, U. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 - BauR 1993, 585 ).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.2004 - 3 N 127/03
    In die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, weder die Bedeutung der öffentlichen noch privaten Belange verkannt, noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, seither st. Rspr.).
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